Erweiterte Gewährleistung - bis zu 5 Jahren
Registrieren Sie bis spätestens 30 Tage nach dem Kauf Ihre neu erworbene Schweißmaschine auf unserer Website (https://www.migatronic.com/de/support/service/erweiterte-gewaehrleistung/) und erhalten Sie 3 oder 5 Jahre Gewährleistung auf ausgewählte Komponenten.
Die Möglichkeit einer erweiterten Gewährleistung besteht für Schweißmaschinen, die ab dem 1. Mai 2017 gekauft wurden. Nach der Registrierung erhalten Sie ein Gewährleistungszertifikat.
Die erweiterte Gewährleistung ist für folgende Produkte möglich:
- Automig, Automig² i, Automig 300 Pulse, Omega², Omega Yard, Sigma Select, Sigma One, Pi TIG, Pi Plasma, Zeta.
Bedingungen
- Die erweiterte Gewährleistung erfordert eine jährliche Wartung Ihres Schweißgeräts durch einen autorisierten Migatronic-Servicepartner.
- Wird die Wartungsprüfung nicht durchgeführt, entfällt die Gewährleistung.
- Schweißmaschinen, die in Drei-Wege-Schichten arbeiten, sind ebenfalls von der erweiterten Gewährleistung abgedeckt.
Die erweiterte Gewährleistung umfasst:
3 Jahre Gewährleistung auf:
- Stromquellen
- Drahtvorschubeinheiten
- Lüfter
- Kühleinheiten
5 Jahre Gewährleistung auf:
- Transformatoren
- Drossel
- Gleichrichter
Gewährleistungsbedingungen V. 2021.05.01. 2
Migatronic (im Folgenden als “der Lieferant” bezeichnet) führt während des gesamten Produktionsprozesses eine ständige Qualitätskontrolle sowie im Rahmen der Qualitätssicherung eine abschließende Funktionsprüfung der komplett montierten Schweißmaschinen durch. Der Lieferant leistet gemäß den nachfolgenden Bedingungen eine Gewährleistung auf Behebung von Defekten an Schweißmaschinen, wenn innerhalb der Gewährleistungszeit nachgewiesen werden kann, dass diese Defekte auf Material- oder Verarbeitungsfehlern beruhen.
A. Gewährleistungszeit
Artikel 1.1
Die Gewährleistungszeit beträgt 24 Monate für neue Schweißmaschinen, zwölf Monate für neue Zubehörartikel und sechs Monate für Ersatzteile ab Datum der Rechnungsstellung an den Endverbraucher von dem Lieferanten oder dem Händler des Lieferanten. Die Originalrechnung dient als Nachweis für die Gewährleistungszeit.
Artikel 1.2
CoWelder-Lösungen: Die Gewährleistungszeit für Ersatzteile für die Robotereinheit (UR-Roboter einschließlich Steuerung) beträgt 12 Monate. Alle übrigen Kosten im Zusammenhang mit Arbeitszeit, Transport und Versand sind von der Gewährleistung nicht umfasst. Weitere Einzelheiten sind den Gewährleistungsbedingungen des Roboterlieferanten, Universal Robots, zu entnehmen. Ausführung von Gewährleistungsreparaturen von Robotereinheiten erfolgt im Hause des Roboterlieferanten. Die Gewährleistungszeit für Schweißmaschinen (vgl. Artikel 1.3) und übrige Teile in CoWelder-Lösungen beträgt 24 Monate, ab Datum der Rechnungsstellung an den Endverbraucher von dem Lieferanten oder dem Händler des Lieferanten. Die Originalrechnung dient als Nachweis für die Gewährleistungszeit.
Artikel 1.3
Die Gewährleistungszeit beträgt 24 Monate für neue Schweißmaschinen, die in Roboter-, Automations- bzw. CoWelder-Lösungen eingebaut sind, ab Datum der Rechnungsstellung an den Endverbraucher von dem Lieferanten oder dem Händler des Lieferanten. Die Originalrechnung dient als Nachweis für die Gewährleistungszeit.
Artikel 1.4
Die Gewährleistungszeit kann für ausgewählte Teile auf bis zu 60 Monate verlängert werden durch Registrierung von neuen Schweißmaschinen auf www.migatronic.com spätestens 30 Tage ab dem Kaufdatum. Bei der Registrierung erteilt der Endverbraucher dem Lieferanten die Erlaubnis, die bereitgestellten Informationen zu nutzen und speichern. Nach der Registrierung erhält der Endverbraucher per E-Mail vom Lieferanten ein Gewährleistungszertifikat. Die Originalrechnung, mit Angabe des Kaufdatums, und das Gewährleistungszertifikat dienen als Nachweis für die Gewährleistungszeit. Die Registrierung verpflichtet den Endverbraucher zu mindestens einer jährlichen Wartung der Schweißmaschine, durchgeführt und in Rechnung gestellt durch den Lieferanten oder einen von dem Lieferanten autorisierten Servicepartner. Wenn die Wartung nicht ausgeführt wurde, erlischt die erweiterte Gewährleistung. Folgende Schweißmaschinen fallen unter die erweiterte Gewährleistungszeit: Automig, Automig-i, MIGx-Serie, Sigma Select, Sigma One Omega-Serie, Sigma-Serie, Sigma Galaxy, Pi-Serie, Pi Plasma, Zeta. 60 Monate* Gewährleistung kann für Transformatoren, Drossel und Gleichrichter und 36 Monate* Gewährleistung kann für Stromquellen, Powermodule, Drahtvorschubeinheiten, Lüfter und Kühleinheiten gewährt werden. *) 60 Monate Gewährleistung für Materialien und 36 Monate Gewährleistung für Arbeit und Materialien.
Artikel 2
Schweißbrenner und Zwischenschlauchpakete werden als Verschleißteile angesehen, und nur Defekte, die innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung auftreten und durch Material- oder Verarbeitungsfehler verursacht werden, werden als Gewährleistungsfall anerkannt.
Artikel 3
Weder verlängern noch erneuern Gewährleistungsreparaturen die Gewährleistungszeit.
B. Gewährleistungsumfang
Artikel 4
Alle von dem Lieferanten als Gewährleistungsanspruch anerkannten Defekte werden durch Reparatur oder Ersatz des fehlerhaften Teils/der fehlerhaften Teile behoben. Der Lieferant entscheidet, ob fehlerhafte Teile repariert oder ersetzt werden sollen. Die ersetzten Teile bleiben Eigentum des Lieferanten.
Artikel 5
Die Gewährleistung des Lieferanten deckt nur die Kosten für die Ersatzteile und die aufgewendete Arbeitszeit. Jegliche andere Verluste oder Kosten werden nicht von der Gewährleistung gedeckt. Alle Reparaturen im Rahmen einer Gewährleistung müssen von dem Lieferanten oder einem von dem Lieferanten autorisierten Servicepartner ausgeführt werden.
Gewährleistungsbedingungen V. 2021.05.01. 3
C. Umstände außerhalb der Gewährleistung
Artikel 6
Jeglicher Transport von Gütern oder Personen im Zusammenhang mit einem Gewährleistungsanspruch ist nicht Bestandteil der Gewährleistung des Lieferanten und erfolgt auf eigene Rechnung und eigenes Risiko des Käufers.
Artikel 7
Von der Gewährleistung ausgenommen sind:
- Teile, die einem Verschleiß oder einer natürlichen Abnutzung unterliegen, einschließlich Schweißbrennern und Kabeln, sowie Defekte an Schweißmaschinen und CoWelder-Lösungen, die durch Verschleiß und natürliche Abnutzung verursacht werden.
- Defekte an Schweißmaschinen und CoWelder-Lösungen, die durch Nichteinhaltung von Betriebsanleitungen, unsachgemäße Nutzung, unnormale Umwelteinflüsse, Ausfall der Stromversorgung, Überlastung oder fehlender Service oder fehlende Wartung verursacht werden.
- Defekte an Schweißmaschinen und CoWelder-Lösungen, die durch die Nutzung von Sonderausstattung oder Ersatzteilen verursacht werden, bei denen es sich nicht um originale von dem Lieferanten gelieferte Teile handelt.
- Defekte an Schweißmaschinen und CoWelder-Lösungen, die durch ungeeignete oder nicht originale Verschleißteile (Schweißbrenner, Stromdüsen, Führungsspiralen, etc.) verursacht werden.
- Schweißmaschinen und CoWelder-Lösungen, an denen Reparaturen vorgenommen wurden, die nicht von dem Lieferanten oder einem von dem Lieferanten autorisierten Servicepartner ausgeführt wurden.
- Schweißmaschinen und CoWelder-Lösungen, an denen Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen wurden, die nicht von der Muttergesellschaft Migatronic A/S, Fjerritslev, Dänemark ausgeführt bzw. angenommen wurden.
D. Verschiedenes
Artikel 8
Gewährleistungsansprüche müssen dem Lieferanten oder einem von dem Lieferanten autorisierten Servicepartner zusammen mit der Originalrechnung, auf der das Rechnungsdatum, die Seriennummer und der Produktname angegeben sein müssen, direkt vorgelegt werden. Bei der Vorlage muss die Schweißmaschine komplett montiert sein.
Artikel 9
Der Lieferant erkennt keine Ansprüche an, die über das Recht auf Behebung der in diesen Gewährleistungsbedingungen genannten Defekte hinausgehen.
Artikel 10
Alle Streitigkeiten aus diesen Gewährleistungsbedingungen werden in Übereinstimmung mit dem dänischen Recht geregelt unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.
Artikel 11
Soweit nicht anderweitig in diesen Gewährleistungsbedingungen genannt, gelten die aktuellen Geschäftsbedingungen des Lieferanten, einschließlich der enthaltenen Haftungsbegrenzungen.