GARANTIEBEDINGUNGEN
Als Garantie für hohe Qualität bieten wir unseren Kunden eine weltweite Garantie von bis zu 3 Jahren an.
Wenn Sie Ihre Schweißmaschine bei einer Kemppi-Vertretung gekauft haben, wurde Ihre Maschine vom Verkäufer in unserer Gewährleistungs-Datenbank registriert. Durch den Abschluss Ihrer Garantieregistrierung im My Fleet-Service von Kemppi innerhalb von zwei Monaten nach Kaufdatum haben Sie, sofern zutreffend, Anspruch auf den vollständigen Garantiezeitraum von bis zu drei Jahren. Wenn Sie My Fleet zum ersten Mal nutzen, erstellt das System während des Registrierungsprozesses automatisch ein Konto für Sie.
Nach erfolgreicher Garantieregistrierung können Sie ein Registrierungsdokument herunterladen, auf dem der geltende Garantiezeitraum angegeben ist. Diese Garantieurkunde wird auch in Ihrem My Fleet - Konto gespeichert, auf das Sie überall auf der Welt problemlos online zugreifen können.
Gilt der Garantiezeitraum von drei Jahren für alle Produkte?
- Nach Abschluss der Garantieregistrierung innerhalb von zwei Monaten nach Kaufdatum gilt der dreijährige Garantiezeitraum für Stromquellen, Drahtvorschubgeräte und Kühleinheiten in allen Produktfamilien, ausgenommen Bedienpanele und mechanisierte Schweißmaschinen.
- Für selbstverdunkelnde Schweißschutzfilter (ADF), Gebläse-Atemschutzsysteme (PAPR) und Luftregulierventile beträgt der Garantiezeitraum 2 Jahre ab dem Kaufdatum. Für alle Batterien und Ladegeräte beträgt der Garantiezeitraum 12 Monate ab dem Kaufdatu.
- Diese Garantie deckt Folgendes NICHT ab:Schweißmasken, Schweißbrenner und deren Verbrauchsmaterialien, Fernregler, Kabel, Vorschubrollen und Führungsrohre der Drahtvorschubgeräte.
- Das dritte Garantiejahr gilt nicht, wenn das Produkt an Dritte vermietet wird.
Was benötige ich, um meine Garantieregistrierung abzuschließen?
Um das Garantieregistrierungsformular auszufüllen, benötigen Sie die Seriennummer (beginnt mit S/N) und den Sicherheitscode (eingerahmter 4-stelliger Code) Ihrer Maschine. Beide können dem Typenschild entnommen werden, das sich auf der Rückseite Ihrer Maschine bzw. in Ihrer Maschine befindet.
Garantierichtlinien
Diese Garantie wird von Kemppi Oy (nachfolgend "Kemppi" oder "Hersteller" bezeichnet) gewährt und gilt zwischen Kemppi und einem Unternehmenskunden, der ein Produkt direkt von Kemppi oder von einem Kemppi-Vertragshändler erworben hat (ein solcher Kunde wird im folgenden "Kunde" und Kemppi und/oder Kemppi-Vertragshändler werden beide "Wiederverkäufer" bezeichnet). Eine Liste aller Kemppi-Vertragshändler finden Sie auf warranty.kemppi.com. Diese Garantie gilt nicht für Endverbraucher. Mögliche Garantien für Endverbraucher werden vom Wiederverkäufer oder Lieferanten des Produkts gewährt. Diese Garantien sind auf die vereinbarten Richtlinien und Bedingungen beschränkt. Falls ein Wiederverkäufer oder Lieferant eine über diese Garantie hinausgehende Garantie anbietet, ist Kemppi unter keinen Umständen für Rechte, Verpflichtungen, Handlungen oder Unterlassungen, die über den Rahmen dieser Garantie hinausgehen, oder für Eigenschaften, Defekte, Fehler oder Ausfälle, die nicht von dieser Garantie abgedeckt sind, haftbar. Sie tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft.
Gültigkeit
Kemppi garantiert, dass seine Produkte bei normaler Verwendung für den im Folgenden separat für jede Produktkategorie festgelegten Garantiezeitraum (der jeweils einen separaten „Garantiezeitraum” bildet) frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind.
a) Bedienpanele, FastSteel-Schweißmaschinen und Maschinen für das mechanisierte Schweißen. Für diese Produkte beträgt der maximale Garantiezeitraum 2 Jahre (im Einschichtbetrieb) oder 1 Jahr (im Zweischichtbetrieb) ab dem Datum der Registrierung des Produkts im Extranetsystem des Herstellers. Damit der volle Garantiezeitraum wirksam wird, muss die Registrierung durch den Wiederverkäufer innerhalb eines Jahres ab Lieferung des Produkts durch den Hersteller an den Wiederverkäufer oder Lieferanten erfolgen. Andernfalls wird der Garantiezeitraum entsprechend gekürzt.
b) Stromquellen, Drahtvorschubgeräte und Kühleinheiten. Für diese Produkte beträgt der maximale Garantiezeitraum 3 Jahre (im Einschichtbetrieb) oder 1,5 Jahre (im Zweischichtbetrieb) ab dem Datum der Registrierung des Produkts im Extranetsystem des Herstellers. Damit der komplette Garantiezeitraum wirksam wird, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt werden:
- (i)Die Registrierung im Extranetsystem des Herstellers muss durch den Wiederverkäufer innerhalb eines Jahres ab Lieferung des Produkts durch denHersteller an den Wiederverkäufer erfolgen,
- (ii)der Kunde muss das Produkt im Online-Kundenregistrierungssystem des Herstellers innerhalb von 2 Monaten ab dem Kaufdatum registrieren,
- (iii)das Produkt darf nicht an Dritte vermietet werden und
- (iv)es muss eine Originalquittung mit Kaufdatum auf Anfrage verfügbar sein.
Falls die Bedingungen (ii) bis (iv) nicht erfüllt werden, beträgt der maximale Garantiezeitraum 2 Jahre (im Einschichtbetrieb) oder 1 Jahr (im Zweischichtbetrieb) ab dem Datum der Registrierung des Produkts im Extranetsystem des Herstellers durch den Wiederverkäufer. Zusätzlich wird bei Nichterfüllung der Bedingung (i) der maximale Garantiezeitraum entsprechend gekürzt.
c) Selbstverdunkelnde Schweißschutzfilter (ADF), Gebläse-Atemschutzsysteme (PAPR) und Luftregulierventile. Für diese Produkte beträgt der Garantiezeitraum 2 Jahre ab dem Kaufdatum; die Garantie wird gegen Vorlage der Originalquittung gewährt.
d) Alle Batterien und Ladegeräte. Für diese Produkte beträgt der Garantiezeitraum 12 Monate ab dem Kaufdatum; die Garantie wird gegen Vorlage der Originalquittung gewährt.
Geltungsbereich
Innerhalb des Garantiezeitraumes ist der Hersteller verantwortlich für die i) Reparatur oder den ii) Austausch des defekten Produkts. Der Hersteller kann nach eigenem Ermessen entscheiden, den Kaufpreis für das defekte Produkt zu erstatten. Das Produkt wird als defekt betrachtet, wenn es nicht im Wesentlichen in Übereinstimmung mit den Spezifikationen der Bedienungsanleitung funktioniert.
Die Garantie deckt sowohl Ersatzteile als auch den von einem autorisierten Kemppi-Serviceanbieter ermittelten Arbeitsaufwand ab. Eine Liste aller autorisierten Kemppi-Serviceanbieter finden Sie auf www.kemppi.com. Der Hersteller übernimmt keine Zahlungen von Steuern, Abgaben, Transport- und/oder Zollgebühren in Verbindung mit einem eventuellen Versand des Produkts oder von Ersatzteilen für die Reparatur des Produkts während des Garantiezeitraums. Derartige Zahlungen werden vom Kunden übernommen. Falls der Hersteller derartige Kosten in Bezug auf den Rückführungsaufwand begleichen muss, werden diese Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt. Wird ein Produkt oder ein Teil ausgetauscht, gehen alle Austauschteile in das Eigentum des Kunden und alle ausgetauschten Teile in das Eigentum des Herstellers über. Im Falle einer Rückerstattung muss das Produkt an den Hersteller zurückgegeben werden (falls der Hersteller dies zusätzlich verlangt) und geht in das Eigentum des Herstellers über.
Tritt ein Garantiefall ein, muss der Kunde umgehend Kontakt mit einem autorisierten Kemppi-Serviceanbieter aufnehmen. Die Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten im Rahmen des Produktversands zum nächstgelegenen, autorisierten Kemppi-Serviceanbieter sind vom Kunden zu tragen (nächstgelegener Standort siehe www.kemppi.com). Bei Rücksendung eines Produkts zwecks Reparatur oder Austauschs im Rahmen der Garantie muss der Kunde als Voraussetzung für einen durch den Hersteller genehmigten Garantieantrag einen schriftlichen Bericht mit einer Beschreibung der Einsatzbedingungen vorlegen. Ehe der Hersteller einen Garantieanspruch akzeptiert, ist er außerdem berechtigt, weitere Informationen über die Einsatzbedingungen des Produkts zu erfragen. Der Kunde ist berechtigt, das Produkt von einem autorisierten Kemppi-Serviceanbieter reparieren zu lassen. Die Gültigkeit des Garantiezeitraums für das Produkt kann im Extranetsystem des Herstellers überprüft werden. Es wird jedoch empfohlen, dass der Kunde dem autorisierten Kemppi-Serviceanbieter den Kaufbeleg und/oder das Registrierungsdokument vorlegt. Außerdem muss die Seriennummer des Produkts zur Zeit der Geltendmachung des Garantieanspruchs lesbar sein (die Seriennummer befindet sich auf dem Typenschild des Produkts).
Garantiebeschränkungen
Diese Garantie deckt Folgendes NICHT ab:
- 1. Defekte aufgrund normaler Abnutzung und Verschleiß, Nichteinhaltung der Betriebs- und Wartungsvorschriften, Anschluss an eine unkorrekte oder fehlerhafte Netzstromversorgung (einschließlich außerhalb der Gerätespezifikationen liegender Spannungsspitzen), unkorrektem Gasdruck oder Überlastung sowie Transport- oder Lagerschäden, Feuer oder Schäden durch natürliche Ursachen wie z. B. Blitzeinschlag oder Überschwemmung.
- 2. Ausgaben für Fehlerbeseitigung, direkte oder indirekte Reisekosten, Spesen oder Unterbringungskosten.
- 3. Schweißmasken, Schweißbrenner und deren Verbrauchsmaterialien, Fernregler, Kabel, Vorschubrollen und Führungsrohre der Drahtvorschubgeräte.
Die Garantie erlischt, wenn Schweißbrenner anderer Hersteller mit dem Produkt verwendet werden. Ebenso erlischt die Garantie, wenn am Produkt ohne vorherige, schriftliche Genehmigung des Herstellers Veränderungen vorgenommen werden, wenn unter Verwendung von Ersatzteilen oder Verbrauchsmaterialien anderer Hersteller Reparatur- oder Wartungsarbeiten am Produkt durchgeführt worden sind, wenn die für das Produkt vorgeschriebene Wartung unterlassen wurde oder wenn die Reparatur nicht von einem autorisierten Kemppi-Serviceanbieter durchgeführt worden ist.
Wenn die Fehlersuche ergibt, dass der Defekt nicht unter die Garantie fällt, werden die anschließenden Reparaturarbeiten nicht von der Garantie abgedeckt, und der Hersteller oder der Kemppi-Serviceanbieter kann eine Erstattung der Reparaturkosten verlangen. Der Hersteller übernimmt keinesfalls die Haftung für Dritte oder Aufwendungen bzw. Kosten, die den ursprünglichen Kaufpreis des Produkts übersteigen, sowie für jegliche indirekte oder Folgeaufwendungen bzw. -kosten.
Im gesetzlich höchstzulässigen Umfang hat der Hersteller bezüglich der Produkte keine weiteren Verpflichtungen, die über die in dieser beschränkten Garantie formulierten hinausgehen. Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang stellt diese Garantie das einzige und ausschließliche Rechtsmittel bei Fehlern an den Produkten dar, und der Hersteller schließt hiermit ausdrücklich alle weiteren Garantien aus, ob ausdrücklich oder konkludent, einschließlich Garantien bezüglich der Marktgängigkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck. Keinesfalls übernimmt der Hersteller die Haftung für beiläufig entstandene Schäden, Folgeschäden, Schadenersatz oder Konventionalstrafen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Ertragsausfälle oder andere indirekte Schäden oder Verluste. Wenn der Hersteller gesetzliche oder konkludente Garantien nicht rechtmäßig ausschließen kann, gelten solche Gewährleistungen im gesetzlich zulässigen Umfang nur für die Dauer dieser Garantie und nur bis zur Reparatur bzw. dem Austausch nach alleinigem Ermessen des Herstellers.
Garantiezeitraum nach der Garantiereparatur/Ersatzteilgarantie
Nach einer Reparatur im Rahmen der Garantie, die von einem autorisierten Kemppi-Serviceanbieter durchgeführt wurde, entspricht der verbleibende Garantiezeitraum des reparierten oder ausgetauschten Produkts oder des Teils dem verbleibenden Garantiezeitraum des ursprünglichen Produkts. Falls separat gekauft, gilt für Ersatzteile ein Garantiezeitraum von sechs (6) Monaten.
Geltendes Recht und Behandlung von Streitigkeiten
Diese Garantiebedingungen unterliegen finnischem Recht, ausschließlich dessen Kollisionsvorschriften sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, und werden dementsprechend ausgelegt.
Jegliche Vertragsstreitigkeiten werden primär durch Verhandlungen beigelegt. Sollten Kunde und Hersteller die Streitigkeit nicht durch Verhandlungen beilegen können, werden alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die aus diesen Garantiebedingungen erwachsen oder die auf Nichteinhaltung, Kündigung oder die Gültigkeit derselben zurückzuführen sind, von einem Schiedsgericht in Helsinki gemäß der Schiedsgerichtsbestimmungen der finnischen Handelskammer endgültig beigelegt. Die Anzahl der Schiedsmänner beträgt eins (1), der Sitz des Schiedsgerichts ist Helsinki, Finnland, und die Verfahrenssprache ist Finnisch.